Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

Seit Mitte 2009 gilt die Energieausweispflicht für alle Wohn- und Nichtwohngebäude  bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Der Energieausweis schafft Transparenz auf dem Immobilienmarkt, indem er Mietern und Käufern den energetischen Zustands eines Gebäudes zeigt. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Energieausweis, Informationen zum Energieausweis mit Gütesiegel, Tipps für Verbraucher und öffentliche Einrichtungen sowie umfangreiches Bildmaterial.

 

Energieausweis als Orientierungshilfe
Für Hausbesitzer ist der Energieausweis eine wichtige Orientierungshilfe und ein optimaler Einstieg in die energetische Gebäudemodernisierung. Denn er weist übersichtlich die energetischen Mängel des Hauses
auf und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Modernisierungsmaßnahmen die Energiebilanz verbessert werden kann.

 

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Der ausführliche Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dafür nimmt der Energieausweisaussteller den energetischen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter die Lupe.  Grundlage für den einfachen Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzen drei Jahren. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig.

Beide Energieausweisvarianten enthalten Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen, mit denen man den Energieverbrauch im Gebäude senken kann.

 

Die Qualität muss stimmen - die dena empfiehlt bei Wohngebäuden den Bedarfsausweis.
Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen.

Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 ist der Energieausweis ab diesem Zeitpunkt Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009. Gebäudeeigentümer haben prinzipiell die Wahl zwischen einem Bedarfs- oder einem Verbrauchsausweis. Eine Pflicht für Bedarfsausweise besteht bei Neubauten sowie ab dem 1. Oktober 2008 bei energetisch unsanierten Bestandsgebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.

Sie haben Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 

+49 (0)6434 900949

 

Nutzen Sie auch unser Kontaktformular.

Aktuelles

Sprechstunde, Energieeffizienz

Gemeinde Waldems

Jeden ersten Mittwoch im Monat, in der Zeit von 18.00 Uhr - 19.00 Uhr besteht im Sitzungszimmer, Rathaus Esch die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache.

Nächster Termin:

06.06.2012

Sachverständiger für

Energieeffizienz

 

Dipl.-Ing. (FH) Marcus Ehlers

ist nunmehr zertifizierter

Sachverständiger für

Energieeffizienz