04.02.2012

KfW Bankengruppe

Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung / Investitionszuschuss

Zuschussvarianten ab 01.01.2012

 

Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung: Erhöhung des Zuschusses und neuer Programmname "Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung"

(Programm-Nr.: 431)

 

Bei der komplexen Sanierung zu energetisch hocheffizienten Wohngebäuden (KfW-Effizienzhaus 55) und zum KfW-Effizienzhaus Denkmal sowie bei allen Sanierungen von Baudenkmalen ist eine Baubegleitung vorgeschrieben. Ab dem 01.01.2012 wird die Förderung zur besseren Unterstützung dieser vorgeschriebenen oder bei weiteren geförderten Maßnahmen freiwilligen Durchführung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung erhöht. Die Bemessungsgrenze wird um 4.000 EUR auf 8.000 EUR angehoben und somit eine Förderung von 50% bis zum neuen Höchstbetrag von 4.000 EUR ermöglicht. Zum 01.01.2012 erfolgt eine Umbenennung in "Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung".

 

 

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss: Erhöhung der Zuschüsse (Programm-Nr.: 430)

 

Um die Attraktivität der Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren zu steigern, werden ab 01.01.2012 die Zuschüsse aller Förderstufen jeweils um 2,5 % erhöht. In der folgenden Tabelle wird die Zuschusshöhe der jeweiligen Förderstufe dargestellt:

 

Förderung auf Basis der Energieeinsparverordnung
(EnEV)
Ihr Zuschuss ab 01.01.2012
im Programm 430
Einzelmaßnahmen 7,5 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 3.750 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 115 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 100 12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 9,375 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 85 15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 11.250 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 70 17,5 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 55 20,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit





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